§ 476 Vertraglicher Ausschluß der GewährleistungEine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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