§ 464 Vorbehalt bei AnnahmeNimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in den §§ 462, 463 bestimmten Ansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme vorbehält. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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