§ 88 Versicherungswert von GebäudenAls Versicherungswert gilt bei Gebäuden der ortsübliche Bauwert unter Abzug eines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere dem Alter und der Abnutzung entsprechenden Betrags. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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