§ 84 HaftungsausschlußDer Versicherer haftet nicht, wenn der Brand oder die Explosion durch ein Erdbeben oder durch Maßregeln verursacht wird, die im Kriege oder nach Erklärung des Kriegszustandes von einem militärischen Befehlshaber angeordnet worden sind. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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