§ 56 UnterversicherungIst die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls (Unterversicherung), so haftet der Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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