§ 55 Nur Ersatz des SchadenDer Versicherer ist, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schaden zu ersetzen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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