§ 31 Kündigung bei PrämienerhöhungErhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne daß sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung das Versicherungsverhältnis kündigen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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