§ 18 Schriftliche Fragen; Rücktritt des Versicherers(1) (aufgehoben) (2) Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrumstände an Hand schriftlicher, von dem Versicherer gestellter Fragen anzuzeigen, so kann der Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach welchem nicht ausdrücklich gefragt worden ist, nur im Fall arglistiger Verschweigung zurücktreten. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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