§ 157 Konkurs des VersicherungsnehmersIst über das Vermögen des Versicherungsnehmers der Konkurs eröffnet, so kann der Dritte wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung des Versicherungsnehmers verlangen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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