§ 123 Nicht erstattungspflichtige Aufwendungen(1) Die Kosten der Fütterung und der Pflege sowie die Kosten der tierärztlichen Untersuchung und Behandlung gehören nicht zu den nach § 63 von dem Versicherer zu erstattenden Aufwendungen. (2) Die Kosten der ersten tierärztlichen Untersuchung bei Erkrankung eines versicherten Tieres haben der Versicherungsnehmer und der Versicherer zu gleichen Teilen zu tragen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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