§ 9a Überversicherung, DoppelversicherungÜbersteigt die Versicherungssumme den Wert der versicherten Sachen erheblich, so kann der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer nach Maßgabe des § 51 VVG die Herabsetzung der Versicherungssumme und der Prämie verlangen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
|
|