Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Schmuckwaren-, Uhren und Bijouterie-Reiselagern (AVB Reiselager Schmuck 1988)Bitte beachten Sie auch die Kraftfahrzeug-Sonderbestimmungen zu den AVB Reiselager Schmuck 1988 und das Merkblatt für Reiselagerbegleiter des Schmuckwaren-, Uhren-, und Bijouterie-Gewerbes14 Dauer der VersicherungDie Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer: Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sie sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf durch eine Partei schriftlich gekündigt wird. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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