Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Schmuckwaren-, Uhren und Bijouterie-Reiselagern (AVB Reiselager Schmuck 1988)Bitte beachten Sie auch die Kraftfahrzeug-Sonderbestimmungen zu den AVB Reiselager Schmuck 1988 und das Merkblatt für Reiselagerbegleiter des Schmuckwaren-, Uhren-, und Bijouterie-Gewerbes10 Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
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