Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Schmuckwaren-, Uhren und Bijouterie-Reiselagern (AVB Reiselager Schmuck 1988)Bitte beachten Sie auch die Kraftfahrzeug-Sonderbestimmungen zu den AVB Reiselager Schmuck 1988 und das Merkblatt für Reiselagerbegleiter des Schmuckwaren-, Uhren-, und Bijouterie-Gewerbes1 Versicherte SachenVersichert sind Schmuckwaren, Uhren und Bijouterien des im Versicherungsvertrag bezeichneten Reiselagers. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
|
Mehr zum Thema Allg. Vers.-Bed. Reiselager Schmuck
|