§ 8 PrämieDer Versicherungsnehmer hat die erste Prämie (Beitrag) gegen Aushändigung des Versicherungsscheins zu zahlen, bei mehrjährigen Verträgen die Folgeprämien jeweils am ersten Tag des Monats, in dem das Versicherungsjahr beginnt. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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