Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 87)Siehe auch die Hinweise für die Feuerversicherung§ 22 GerichtsstandFür Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 13, 17, 21, 29 ZPO und § 48 VVG. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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