Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 87)Siehe auch die Hinweise für die Feuerversicherung§ 21 AgentenvollmachtEin Agent des Versicherers ist nur dann bevollmächtigt, Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, wenn er den Versicherungsvertrag vermittelt hat oder laufend betreut. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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