Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 87)Siehe auch die Hinweise für die Feuerversicherung§ 17 RepräsentantenIm Rahmen von §§ 6, 7, 9, 13 und 14 Nr. 1 und Nr. 2 stehen Repräsentanten dem Versicherungsnehmer gleich. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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