Transporte mit anderen Transportmitteln sind nur versichert, wenn diese für die Aufnahme und Beförderung der versicherten Güter geeignet sind. Binnenschiffe sind als geeignet anzusehen, wenn sie von einem anerkannten Klassifikationsregister entsprechend klassifiziert sind.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sind die Transporte gleichwohl versichert, wenn der Versicherungsnehmer das Transportmittel oder den Spediteur oder den Frachtführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgewählt hat. Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis von der mangelnden Eignung des Transportmittels, so hat er unverzüglich Anzeige zu erstatten und eine zu vereinbarende Zuschlagsprämie zu entrichten.