§ 4 Betriebsgewinn und Kosten
- Betriebsgewinn ist der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse und gehandelten Waren und der Gewinn aus Dienstleistungen mit Ausnahme von Gewinnen, die mit dem eigentlichen Fabrikations-, Handels-, Gewerbe- oder Dienstleistungebetrieb nicht zusammenhängen, z. B. aus Kapital-, Spekulations- oder Grundstücksgeschäften.
- Kosten sind alle in dem versicherten Betrieb entstehenden Kosten mit Ausnahme von
- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren, soweit es sich nicht um Aufwendungen zur Betriebserhaltung oder um Mindest- und Vorhaltegebühren für Energiefremdbezug handelt;
- Verbrauchssteuern und Ausfuhrzöllen;
- Paketporti und sonstigen Ausgangsfrachten, soweit sie nicht aufgrund fortlaufender vertraglicher Verpflichtungen ohne Rücksicht auf den Umsatz von Waren zu entrichten sind;
- umsatzabhängigen Versicherungsprämien;
- umsatzabhängigen Lizenzgebühren und umsatzabhängigen Erfindervergütungen;
- Umsatzsteuer;
- Kosten, die mit dem eigentlichen Fabrikations-, Handels-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb nicht zusammenhängen, z. B. aus Kapital-, Spekulations- oder Grundstücksgeschäften.
- Betriebsgewinn und Kosten sind in einer Gruppe versichert, soweit für sie die gleiche Haftzeit und der gleiche Selbstbehalt vereinbart sind.
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