6. Versicherte Gefahren § 2 u. 10 Nr. 9 ABMG 92Auf Wunsch kann die Mitversicherung von Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub vereinbart werden. Versicherte Zubehör- und Ersatzteile sind an den versicherten Sachen zu befestigen oder unter Verschluß zu verwahren. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
|
|