4. Versicherungssumme § 4 ABMG 92Die Versicherungssumme wird halbjährlich (Stichtag: 01.01. und 01.06. eines jeden Jahres) vom Versicherungsnehmer ermittelt. Die Aufstellung ist einen Monat nach Stichtag einzureichen. Grundlage der Summenermittlung ist der neueste Stand der Geräteliste des Versicherungsnehmers. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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