6. VersehenErhöhungen der Gesamtversicherungssumme bis zu € 500.000,-- die nachweislich durch ein Versehen des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten nicht rechtzeitig oder unrichtig gemeldet wurden, können bis zu 3 Monate nach Beginn des Risikos berichtigt werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Versicherer hat Anspruch auf Nachzahlung des Beitrages ab Versicherungsbeginn. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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