5. Repräsentanten
Als Repräsentanten gelten bei
- Aktiengesellschaften
die Mitglieder des Vorstandes und ihnen gleichgestellte Generalbevollmächtigte
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
die Geschäftsführer
- Kommanditgesellschaften
die Komplementäre
- offenen Handelsgesellschaften
die Gesellschafter
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts
die Gesellschafter
- Einzelfirmen
die Inhaber
- ausländischen Firmen
der Personenkreis entsprechend vorstehender Ziffern.