Die ZuteilungAm Ende der Ansparphase folgt die Zuteilung des Bausparvertrages. Zu diesem Zeitpunkt stellt die Bausparkasse die Bausparsumme zur Auszahlung bereit. Bevor aber überhaupt eine Zuteilung in Frage kommt, müssen einige Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, die in den Bausparbedingungen ausdrücklich geregelt sind. In der Regel fordern die Bausparkassen, dass Ihr Bausparvertrag eine gewisse Mindestsparzeit und ein Mindestsparguthaben erreicht hat:
Erfüllt Ihr Bausparvertrag nun irgendwann die in den Bausparbedingungen festgehaltenen Mindestzuteilungsvoraussetzungen, so heißt das allerdings noch lange nicht, dass Ihnen dann unverzüglich die Vertragssumme ausgezahlt wird. Die Bausparkassen setzen Sie zu diesem Zeitpunkt erst einmal auf die lange Liste der Bausparer, die für eine Zuteilung in Frage kommen. Wie viele davon letztlich in der folgenden Zuteilungsperiode die lang ersehnten Bausparmittel bekommen, hängt von der allgemeinen Geschäftsentwicklung der jeweiligen Bausparkasse ab. Deren wirtschaftliche Situation wirkt sich nämlich über das System der Zuteilung unmittelbar auf das zur Auszahlung kommende Geldvolumen aus. Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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