PflegepflichtversicherungOb Sie gesetzlich, freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind: die Pflegeversicherung ist PflichtDer Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung beinhaltet auch die Pflegepflichtversicherung. Sie muss bei dem Risikoträger (PKV) versichert werden, der auch die Vollversicherung mit Ihnen abschließt. Egal ob Sie als freiwilliges oder als versicherungspflichtiges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, also als Arbeiter, Angestellter oder Rentner: die Pflegeversicherung ist Pflicht. Die versicherten Leistungen werden entweder als Geld- oder als Sachleistungen angeboten. Wenn sie freiwillig versichert sind, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Ihrer Mitgliedschaft in der GKV einen Befreiungsantrag stellen. Allerdings sind Sie dann verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Die Leistungen sind zu 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben:
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