VersicherungspflichtgrenzeEin Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Angestellte und Arbeitnehmer in 2018 erst ab einem Jahreseinkommen von 59.400 € möglich. Dieser Wert ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze und nicht gleichbedeutend mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung beträgt in 2018 53.100 € jährlich. Achtung: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht maßgeblich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, sondern die Versicherungspflichtgrenze! Beitragsbemessungsgrenze 2018Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für den höchst möglichen Arbeitgeberzuschuss. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2018 in der Kranken- und Pflegeversicherung:
Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2018Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) kennzeichnet die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Überschreitet das Brutto-Einkommen diese Höhe, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln. Höhe der Versicherungspflichtgrenze/Jahresentgeltgrenze 2018 in der Krankenversicherung:Jährliche Versicherungspflichtgrenze 59.400 € bzw. monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 4.950,00 € Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an:
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