Den optimalen Versicherungsschutz stellen Sie sich aus Bausteinen selbst zusammen.Mit vier Bausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz zusammen stellen:
- Ambulant-,
- Stationär-
- Zahnbehandlungs- und
- Krankentagegeldtarif.
Für diese Kombinationen gibt es über 3 600 Tarife!
Diese Bausteine können Ihnen eine Krankheit erträglich machen:
- Ambulanttarif
Wie das Wort "Ambulanttarif" schon sagt, beinhaltet er die
Kostenerstattung von Behandlungen durch niedergelassene Ärzte,
Psychotherapie, für Heilpraktikerleistungen, Medikamente, Verband- und
Heilmittel wie Massage oder Krankengymnastik sowie Hilfsmittel wie
Brillen oder Hörgeräte.
Nicht immer werden die Honorare der Ärzte in voller Höhe übernommen.
Aber auch die Erstattung von Heil- und Hilfsmittel werden meist der
Summe, Zeit oder auch der Stückzahl nach begrenzt. Und wenn das
medizinisch notwendige Maß überschritten wird, kann jeder Versicherer
seine Erstattung auch auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Achten
Sie daher auf einen sogenannten "offenen Hilfsmittelkatalog".
Es kommt auf den vereinbarten Tarif an. Daher bringen vermeintlich
preiswertere Tarife oftmals teure Einschneidungen im
Versicherungsschutz. Außerdem gibt es Hilfsmittel, die von Unternehmen
nur von Fall zu Fall auf dem Kulanzwege erstattet werden. Auf diese
Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und können daher jederzeit
abgelehnt werden.
Wenn Sie in ein Alter kommen, in dem teurere Leistungen fällig werden,
können Sie Ihren Versicherungsschutz nicht mehr entsprechend anpassen.
Jungen Menschen fehlt es i.d.R. an Erfahrungen im Umgang mit
Krankheiten. Daher sind sie oft bereit, auf Leistungen zu verzichten,
um Versicherungsbeiträge zu sparen.
Sollten Sie auch zu den 69 Prozent der Bevölkerung gehören, denen
Leistungen im Bereich Naturheilkunde wichtig sind,
dann sollten Sie darauf achten, dass erweiterte Leistungskataloge
konkrete Verfahren benennen. Fragen Sie in Verbindung mit
Heilpraktikerleistungen einfach mal nach dem "Hufelandverzeichnis".
Wenn Ihnen ein Vertreter darauf keine Antwort geben kann, fragen Sie
anschließend nach seiner Qualifikation.
- Stationärtarif
Muß man in einem Krankenhaus behandelt werden, deckt dieser Tarif alle
damit verbundenen Leistungen ab. Dazu gehört die wichtigste Behandlung:
die Chefarztbehandlung. Weiteres Kriterium ist die Unterbringung in
gering mit Betten belegten Räumen (Ein- oder Zweibettzimmer), sowie der
Transport zum oder vom Krankenhaus.
Hier ist ganz besonders darauf zu achten, dass im vereinbarten Tarif
die Höchstleistung des GOÄ-Satzes (Gebührenordnung der Ärzte) von
2,3fach erstattet wird, da die Krankenhäuser selten darunter abrechnen.
Bestimmte ärztliche Leistungen (z.B. Operationen), die über den
7-fachen Satz der GOÄ bzw. GOZ hinausgehen, werden dann nicht
erstattet, auch wenn es sich um einen Notfall handelt. Daher sollten
Sie darauf achten, dass Ihr Tarif keine Leistungsbegrenzung auf die
Höchstsätze der Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ) vorsieht.
Auch bei stationären Leistungen gilt: Je älter die Menschen, desto
wichtiger sind ihnen die stationären Leistungen. Dagegen empfinden
jüngere Menschen stationäre Leistungen als relativ unwichtig, denn sie
verfügen selbst kaum über persönliche Leistungserfahrung. Wenn sie aber
auch hier altersbedingt häufiger Leistungen in Anspruch nehmen möchten,
ist es zur Tarifänderung zu spät.
- Zahnbehandlungstarif
Dieser wichtige Komplex beinhaltet die Behandlung von Zähnen, Mund- und
Kiefererkrankungen sowie für Zahnersatz inklusive der Kosten für
zahntechnische Laborleistungen und Material. Aber auch
kieferorthopädische Leistungen gehören dazu.
Für die Bevölkerung ist Zahnersatz die unverzichtbarste Leistungsart
einer Vollversicherung, gefolgt von Hilfsmittel auf Platz 2, die
Absicherung bei Auslandsaufenthalten und Heilmittel.
Achten Sie bei Ihrem Zahntarif darauf, dass er ohne Summenbegrenzungen
oder Zahnstaffeln gewählt wird. Außerdem auf einen Tarif, der bis zum Höchstsatz
von 3,5fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) leistet.
Die Höhe der Leistungen ist meist begrenzt. Wichtig ist eine möglichst
hohe Beteiligung der privaten Krankenkasse. Hier sollten mindestens 80
Prozent, besser bis zu 100 Prozent geleistet werden. Aufpassen gilt bei
Zahnersatz. Hier zahlen die meisten Versicherer je nach Tarif nur
zwischen 50 und 90 Prozent. An dieser Stelle kann die Beitragsersparnis
in der Prämie unter Umständen teuer werden. Also: Gehen Sie gerade beim
Zahnersatz keine Kompromisse ein.
- Krankengeldtarif
Um bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit den damit
verbundenen Verdienstausfall auszugleichen, wird ein Krankentagegeld
vereinbart. Es ist gestaffelt, ab welchem Tag und in welcher Höhe mit
der Zahlung durch den Krankenversicherer begonnen werden soll. Es
können aber auch verschieden hohe Zahlungen vereinbart werden, je
nachdem, wie lange man die Dauer einer Krankheit finanziell schadlos
überstehen kann bzw. will. Das Krankentagegeld wird unabhängig davon
bezahlt, ob man nun stationär oder ambulant behandelt wird.
Für Beamte kommt diese Tarifart jedoch nicht infrage, da sie auch bei
längerer Krankheit finanziell abgesichert sind.
- Pflegeversicherung
Nach der Kür folgt in diesem Falle die Pflicht: die Pflegeversicherung,
die auch für Privatpatienten eine Pflichtversicherung darstellt. Sie
wird gleichzeitig im Zusammenhang mit dem Abschluß einer privaten
Krankenversicherung genommen. Der Versicherer ist zur Vertragsannahme
verpflichtet, sofern er auch die oben genannten Tarife für den Kunden
versichert. Hier gibt es keine Leistungsunterschiede, weil sie
gesetzlich vorgeschrieben sind. Auch die Beiträge sind gesetzlich
vorgeschrieben.
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