AltersvermögensgesetzAltersvermögensgesetzDas Bundesministerium für Arbeit informiert:Am 11.Mai 2001 wurde im Bundesrat mit den Stimmen der Koalitionsparteien das Altersvermögensgesetz beschlossen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zur Ergänzung der Sozialversicherung durch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge dargestellt. Diese Ergänzung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der bereits den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Es ist zu erwarten, dass bis zur endgültigen Einführung des Gesetzes noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Eine Entscheidung des Bundesrates erfolgte am 9. März. Am 11.05.2001 wird der Deutsche Bundestag endgültig über die Ratifizierung abstimmen. Quelle: Bundesministerium für Arbeit (www.bma.de) © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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