Gesetzliche Leistungen vor und nach der Reform der Renten wegen verminderter ErwerbsfähigkeitPrämie und PrämiensatzDie Lücken zwischen erreichtem Lebensstandard und gesetzlicher Absicherung vergrößern sich:
Gesetzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Diese Berechnung basiert auf Werten der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 und gilt bei Eintritt einer Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres, wobei über die gesamte Versicherungszeit (ab dem 17. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr inklusive Zurechnungszeiten) das angegebene Einkommen zugrunde gelegt wird. Bei der Berechnung wurden darüber hinaus die Zurechnungszeiten und Abschläge berücksichtigt, die am 01.01.2004 voll in Kraft getreten sind. Von den angegebenen Renten wird noch der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner (KVdR von 8,8 %) abgezogen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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