Reform der Renten wegen verminderter ErwerbsfähigkeitNachfolgend die Änderungen der gesetzlichen Leistungen bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Ab dem 1. Januar 2001 gilt: Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige, als "voll" und "halb" bezeichnete Erwerbsminderungsrente ersetzt.
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