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Informationen
"Vorsorgevollmacht"
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine
Person Ihres Vertrauens, im Falle einer Notsituation alle oder
bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Diese Person würde zu Ihrem
"Vertreter im Willen". |
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"Patientenverfügung"
Durch eine Patientenverfügung erklären Sie für den Fall, dass Sie Ihren
Willen nicht mehr (rechtlich bindend) erklären können, wie Sie sich
ärztliche Eingriffe ( z. B. bei lebensverlängernden Maßnahmen )
vorstellen.
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"Betreuungsverfügung"
Treffen Sie mit einer Betreuungsverfügung die Entscheidung über Ihre
persönliche und selbstbestimmte Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht
mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen.
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