Besondere Bedingungen zu Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen DLP 300/00
Einschluß von Vermögensschäden in die Halter-Haftpflichtversicherung
Mitversichert ist in Ergänzung zu § 1 Ziffer 1 die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden Dritter aus einem Schadenereignis, das durch Absturz oder Notlandung des versicherten Luftfahrzeugs eingetreten ist.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
aus Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
aus vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung,
wegen Abhandenkommens von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.