Heilung von PensionszusagenÜberprüfen Sie Ihre Pensionszusagen nach veränderter RechtsprechungCa. 80% der bestehenden Pensionszusagen haben akuten Heilungsbedarf, weil sie nicht an die veränderte Rechtsprechung und Steuergesetzgebung angepasst wurden. Über Jahre wurden lediglich die erforderlichen versicherungsmathematischen Gutachten erstellt, ohne die Zusage selbst einer genauen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Entwicklung der Kapitalmärkte (Rückdeckungsversicherungen) schafft weitere Probleme. In jüngster Zeit gehen auch Banken dazu über, Pensionszusagen genauer zu überprüfen, denn heilungsbedürftige Pensionszusagen stellen im Sinn der neuen Kreditvergaberichtlinien ein besonderes Risiko dar, das negative Auswirkungen auf die Kreditkonditionen haben kann. Was kann getan werden?Eine Überprüfung der Pensionszusage insgesamt schafft Klarheit:
sollten einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Das Ergebnis der Prüfung zeigt Handlungsbedarf, gibt Rechtssicherheit und liefert die Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise. In der Folge geht es darum, die bestehende Pensionszusage entweder zu reparieren oder Alternativen aufzubauen. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, die bestehenden Zusagen komplett auszulagern. Die bilanzneutrale Auslagerung an eine Unterstützungskasse ist beispielsweise ein gängiger Weg, die bilanziellen Belastungen, die sich aus einer reparaturbedürftigen Pensionszusage ergeben, zu eliminieren. Andere Alternativen sind denkbar. Letztlich geht es darum, die einmal definierte Versorgung für die Betroffenen auch zu erreichen. Ursprünglich war die Pensionszusage ein Teil der Lösung, während sich inzwischen reparaturbedürftige Zusagen zu einem Teil des Problems entwickeln. Durch eine unabhängige Überprüfung Ihrer Zusage behalten Sie das Gesetz des Handelns in der Hand und zeigen unternehmerische Stärke. Wünschen Sie weitere Informationen? Dann klicken Sie bitte hier © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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