Elektronik-Mehrkosten-VersicherungVersicherte SachenVersichert sind die Mehrkosten nach einem Sachschaden (z. B. an einer DV-Anlage), die durch die Benutzung einer Ausweichanlage entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Anlage im eigenen oder fremden Unternehmen läuft. Ebenfalls versichert sind die Mehrkosten die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung des (eigenen) Betriebes entstehen. Nicht versicherte SachenSofern es sich bei dem Sachschaden um nicht serienfertige Anlagen / Geräte, Meßfühler, Werkzeuge, Datenträger handelt, sind die dann entstehenden Mehrkosten nicht Gegenstand der Versicherung. Versicherte GefahrenBeschädigung oder Zerstörung durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie z. B. durch
sowie bei Entwendung. Nicht versicherte GefahrenNicht versichert sind Schäden durch
Umfang der EntschädigungVersichert sind Mehrkosten, die infolge einer Unterbrechung durch einen Schaden an der versicherten Sache und bei Entwendung entstehen, wie zeitabhängige Mehrkosten für die
Während der Daher der vereinbarten Haftzeit (maximal 12 Monate sind je nach Gesellschaft üblich; längere Haftzeiten individuell zu erfragen), abzüglich des vereinbarten zeitlichen Selbstbehaltes (mindestens 2 Tagesentschädigungen sind üblich), zeitunabhängige Mehrkosten z. B. für
SelbstbehaltDie Ersatzleistung für diese Kostenart wird um einen Selbstbehalt gekürzt, der regelmäßig 20% beträgt. Hier gilt, bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften nachzufragen, inwieweit deren Tarife von diesem Satz abweichen. VersicherungssummeFür zeitabhängige Mehrkosten ist die Versicherungssumme der Betrag, der innerhalb von 12 Monaten (unabhängig von der vereinbarten Haftzeit) für die oben genannten Mehrkosten aufzuwenden wäre, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Sache(n) in diesem Zeitraum unterbrochen wäre. Sofern die zutreffende Versicherungssumme für zeitabhängige Mehrkosten nicht ermittelt werden kann, kann auch eine Jahres-Pauschalversicherungssumme vereinbart werden. Als Jahres-Pauschalversicherungssumme wird ein Minimum des Listenpreises der Anlage vereinbart (zwischen 70% und 100% des Listenpreises). Für zeitunabhängige Mehrkosten (nur auf besonderen Antrag versichert) ist der Betrag als Versicherungssumme zu vereinbaren, der im Schadenfall aufzuwenden ist, um z. B. auf eine Ersatzanlage ausweichen zu können. In der Regel sind dies Kosten für eine Umprogrammierung bzw. Programmanpassung. VersicherungsbedingungenAllgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) Klausel 030 zu den ABE Klausel 031 zu den ABE Wichtig: Gültigkeit haben ausschließlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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