SchadenanzeigeVerhaltenregeln im SchadenfallUm den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten. Schaden innerhalb einer Woche melden! Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich per Schadensanzeige zu melden.
Kein Schuldanerkenntnis Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz noch teilweise an und leisten Sie keine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann. Versprechen Sie keine Zahlungen Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d.h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet. Nicht jeder Schaden kann sofort reguliert werden Häufig sind zusätzliche Ermittlungen notwendig, um die Rechtmäßigkeit der Ansprüche zu prüfen. Es ist dem Versicherer deshalb nicht immer möglich, zum Schadenersatzanspruch sofort Stellung zu beziehen. Abwehr unberechtigter Ansprüche ist Versicherungsschutz Auch wenn Versicherungsschutz besteht, wird nicht immer eine Zahlung geleistet. Die Abwehr einer unberechtigten Forderung stellt eine Versicherungsleistung dar. Mahnbescheid / Prozess Gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen müssen Sie die Rechtsmittel einlegen, auf die sie durch das Gericht aufmerksam gemacht werden. Veranlassen Sie bitte, dass der Versicherer oder Ihr zuständiger Versicherungsmakler von derartigen Maßnahmen oder anderen gerichtlichen Schritten gegen sie oder mitversicherte Personen sofort unterrichtet werden. Dies gilt auch, wenn der Schaden bereits gemeldet ist. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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