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Kraftfahrt-HaftpflichtÜber 2.6 Millionen Verkehrsunfälle nahm die Polizei 2016 in Deutschland auf - Das sind 2,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Nie gab es mehr Straßenverkehrsunfälle. Dabei starben 3.206 Menschen. Die gute Nachricht: Das entspricht 253 Getöteten bzw. 7,3 Prozent weniger als im Jahr 2015 (3.459 Getötete). So lautet das endgültige Ergebniss des Statistischen Bundesamts (Destatis). Das ist der bisher niedrigste Wert. 396.666 Verkehrsteilnehmer wurden im Straßenverkehr verletzt. Die Zahl der Verletzten stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent. Knapp jeder zweite Verkehrstote war Insasse in einem Pkw (1.531 Getötete), jeder sechste ein Fahrer oder Mitfahrer auf einem Kraftrad (536), jeder siebte ein Fußgänger (490) und fast jeder achte ein Fahrradfahrer (393). Diese Zahlen belegen, wie wichtigt der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge ist. Denn die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden. Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen:
Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme:
Mietwagen im AuslandVorsicht Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- € zur Verfügung - eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden. Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen: Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum. Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police", die bei manchen Versicherern sogar in der Police enthalten ist. Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat. Für weitere Informationen klicken Sie hier! Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko)Warum Vollkasko-Versicherung?Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass Kraftfahrzeuge am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung. Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko)Was ist versichert?Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar
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