Versicherungsansprüche bei SturmschädenWas tun, wenn's ordentlich weht und kracht?![]() Regen peitscht über das Land. Sturmböen decken Dächer ab und Bäume knicken um - Sturm zerrt an Dächern und Fassaden. Jetzt ist die Schadensregulierung in der Regel ein Fall für die Versicherung, um Ihr beschädigtes Hab und Gut zu ersetzen. Voraussetzung für eine Ersatzleistung durch die Versicherung ist die umgehende Meldung (spätestens innerhalb einer Woche) und Feststellung des Schadens. Unterlassen Sie dabei alles, was eine Feststellung des Schadens erschweren könnte - sonst riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Einzig Gefahrenquellen dürfen beseitigt werden. Eine weitere Voraussetzung für die Schadensersatzleistung sind wahrheitsgetreue Angaben. Sicherheitshalber machen Sie vor Beginn der Aufräumungsarbeiten Fotos und erstellen eine Liste der Gegenstände, die beschädigt oder zerstört wurden. Ersatzleistung bei Sturm für die wichtigsten Versicherungsarten:Grundsätzlich gilt: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen, sofern es sich um eine "witterungsbedingte Luftbewegung von mindestens 8 Windstärken" (Windgeschwindigkeit mindestens 63 Stundenkilometer) gehandelt hat. Sie müssen nicht beweisen, dass der Sturm Ziegel und Dachpappen Ihres Hauses mitgerissen hat. Es reicht nach den Versicherungsbedingungen aus, dass auch Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden. Sollte der vorherige Zustand nicht wieder vollständig hergestellt werden können, prüfen wir für Sie einen Anspruch auf Wertminderung. Im Bau befindliche Gebäude (Neubauten) sind grundsätzlich nicht sturmversichert. Hier sollten Sie unbedingt Ihre Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung in Anspruch nehmen. Antennen und Markisen, die dem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich vom Mieter genutzt werden, sind auch außerhalb des Gebäudes mitversichert. Nicht versichert sind Schäden, die durch offen stehende Türen oder Fenster entstanden sind. Öffnungen müssen durch direkte Sturmeinwirkung entstanden sein.
![]() Manche Versicherer bieten unter besonderen Umständen eine Neupreisentschädigung, sofern neue Fahrzeuge total beschädigt werden.
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