BaufinanzierungIhre persönliche Finanzierungsplanung.![]() Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrer persönlichen Baufinanzierung begeben, ist es zunächst einmal notwendig, dass Sie sich hinsetzen und rechnen. Sie müssen ermitteln:
Diese ganze Rechnerei würden Ihnen zwar auch die Geldinstitute abnehmen. Hierbei aber besteht immer die Gefahr, dass man Ihre finanziellen Verhältnisse nicht richtig erfasst und Ihren Finanzierungsplan etwas zu "optimistisch" erstellt. Setzen Sie sich also in Ruhe hin, und stellen Sie Ihre eigene Kalkulation auf. Niemand kennt Ihre finanzielle Situation besser als Sie selbst. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne persönlich bei der Ermittlung Ihrer persönlichen finanziellen Situation. Noch ein wichtiger Tipp bevor Sie loslegen: Lassen Sie sich durch den verständlicherweise starken Wunsch nach den eigenen vier Wänden nicht dazu verleiten, die Kosten oder Ihre finanziellen Möglichkeiten zu optimistisch einzuschätzen! Sie wollen bauen![]() Dann haben Sie sich möglicherweise schon Angebote erstellen lassen und sich für Ihr Traumhaus entschieden. Nun stellt sich die Frage: Welche Kosten kommen dazu?
Klicken Sie hier für umfassende Informationen zum Thema Zunächst muss natürlich das Grundstück (plus ggf. anfallender Erschließungskosten) erworben werden. Vom Kaufpreis werden, je nach Bundesland, bis zu 5 % Grunderwerbssteuer fällig. Zusätzlich kommen Erwerbskosten für den Notar und andere Gebühren auf Sie zu. Fassen wir kurz zusammen:
Zum Eigengeld (womöglich ergänzt durch familiäre Darlehen und öffentliche Mittel werden die Eigenleistungen addiert. Den Preis für ein Haus können Sie nämlich verringern, indem Sie z. B. die Maler- oder Tapezierarbeiten übernehmen. Vielleicht haben Sie ja auch in Ihrer Verwandtschaft einen Installateur oder Fliesenleger. Durch Eigenleistung können Sie schnell ein paar Tausender sparen! Vielleicht haben Sie aber auch die Möglichkeit, von einer Gemeinde oder der Kirche ein Grundstück zu pachten. Bei der Erbbaupacht erwerben Sie das vererbliche oder veräußerliche Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten (§ 1012 BGB, § 1 ErbbRVO). Dieser Vertrag läuft meist 99 Jahre und kann dann gekündigt oder verlängert werden. Der Vorteil am Erbbaurecht ist, dass Sie den Kaufpreis für das Grundstück nicht aufbringen müssen, sondern nur die Pacht zahlen. Allerdings gehört Ihnen das Grundstück dann nicht. Für die Besicherung eines Darlehens mittels Grundschuld benötigen Sie das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Sie wollen kaufenDann haben Sie sich bestimmt schon einige Objekte im Internet oder persönlich angeschaut. Welche Kosten kommen zusammen?
Möglichkeiten der Finanzierung
Grundsätzlich werden alle Darlehen, die Immobilien betreffen, durch eine Grundschuld gesichert. Diese wird im Grundbuch eingetragen. Copyrighthinweise: PeJo - Fotolia.com Franz Pfluegl - Fotolia.com © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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