Elektronikversicherung (ABE)Versicherte SachenVersicherte Sachen sind:
Soweit nichts anderes vereinbart:
Die Sachen gelten als versichert, sobald und solange sie betriebsfertig sind. Auf Wunsch können mitversichert werden:
Nicht versicherte SachenNicht versichert werden:
Versicherte Schäden und GefahrenSachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung oder Plünderung. Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörung (Sachschäden) insbesondere durch:
Nicht versicherte Schäden und GefahrenKeine Entschädigung wird geleistet für Schäden
Umfang der EntschädigungDer Versicherer leistet nach seiner Wahl
Für Röhren gilt in Verbindung mit den versicherten Gefahren eine Sonderregelung. Erfolgt keine Wiederbeschaffung oder Wiederinstandsetzung, so ist die Entschädigungsleistung auf den Zeitwert begrenzt. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum des Versicherers über oder es erfolgt ein Abzug (beim Geldersatz) in Höhe des Altmaterialwertes. SelbstbehaltKeiner, bzw. nach Vereinbarung. VersicherungssummeAls Versicherungssumme gilt der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage), sowie Zölle und gegebenenfalls Umsatzsteuer. VersicherungsbedingungenAllgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung ABE, gegebenenfalls die Klauseln 001 bis 026, Klausel 007 wird grundsätzlich vereinbart. Klausel 010 (für den Einschluß der Versicherung von Daten, die nicht über die normale Deckung ersatzpflichtig sind), Klausel 030 dienen dem Einschluß der Mehrkostenversicherung, Klausel 031 dienen dem Einschluß der Mehrkostenversicherung. Wichtig: Gültigkeit haben ausschließlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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